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Mopri

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Beiträge: 319

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1

23.10.2007, 19:45

Urheberrecht / Entfernung von Beiträgen

Hallo ihr Lieben,

ihr wundert euch sicher über die abgespeckte Version. Seit etwa 1 Woche sind wir dabei, die Beiträge, die gegen das in Deutschland geltende Urheberrecht verstoßen, aus dem Forum zu entfernen. Leider befinden sich noch dermaßen viele rechtswidrige Beiträge im Forum, dass wir für das Aussortieren doch etwas länger als geplant brauchen. Das Ausmaß ist jetzt nach einer Woche erst zu überblicken gewesen.

Momentan haben wir daher die alten Beiträge rausgenommen, damit wir sie in Ruhe kontrollieren und wiedereinstellen können.

An dieser Stelle möchte ich euch alle bitten: KOPIERT KEINE BEITRÄGE WILD HIER HINEIN. Zitieren bedeutet, dass man lediglich die Grundaussagen eines Artikels hier reinschreibt, also etwa 3 Zeilen. Alles andere müssen wir löschen, sobald wir es finden.
Ihr könnt natärlich eine Verlinkung hier reinsetzen. Besser noch, ihr fasst es irgendwie zusammen.
Es zählt die Qualität, nicht die Quantität.

Ich bitte um euer Verständnis. Wenn ein Beitrag verschwunden ist, dann liegt das daran, dass er an einen alten Beitrag angehängt wurde.

Wir bemähen uns, die Beiträge schnell wieder einzustellen.

Viele Gräße
Mopri und euer Team
:sonne:
Nur wer sich Ändert, bleibt sich treu. [Wolf Biermann]

2

23.06.2008, 15:23

Noch einmal das Urheberrecht!

Also, da es immer wieder Schwierigkeiten mit hier eingestellten Zitaten (geistiges Eigentum eines Anderen!) gibt, möchte ich auf Folgendes erneut hinweisen:

"Eine wichtige Schranke des Urheberrechts ist das Recht, andere Werke ganz oder teilweise zitieren zu därfen. Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Stellen eines Werkes, gegebenenfalls sogar von einzelnen vollständigen Werken in einem anderen selbständigen Werk ist erlaubt, soweit dies der Zitatzweck rechtfertigt (§ 51). Ausgehend von dem Gedanken, daß der Urheber bei seinem Schaffen auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut, wird es ihm im Interesse der Allgemeinheit zugemutet, einen verhältnismäßig geringfägigen Eingriff in sein ausschließliches Verwertungsrecht hinzunehmen, wenn dies der geistigen Kommunikation und damit der Förderung des kulturellen Lebens zum Nutzen der Allgemeinheit dient (BGH GRUR 1987, 362, 363 - Filmzitat). Soweit es die eigene geistige Auseinandersetzung mit Werken anderer verlangt, auf letztere Bezug zu nehmen oder sie in anschaulicher Form einzubringen, ist deren Wiedergabe gestattet. [...]" Quelle


Und weiter:

"Zitate von Autoren sind bis 70 Jahre nach deren Ableben urheberrechtlich geschätzt. Jede Verwendung/Veröffentlichung kann also Unterlassungs- und Schadenersatz-Anspräche zur Folge haben. Damit nicht genug: selbst das Zitieren von Zeitgenossen des öffentlichen Lebens (Politiker, Prominente) ist ausschließlich ein Privileg der Presse (Informationspflicht). Jede Privatperson bräuchte dazu das ausdräckliche Einverständnis des Zitierten." Quelle


3

23.06.2008, 15:33

Beispiel:

Einstellen eines alten Textes oder eines alten Märchens (d.h. älter als 70 Jahre)





Titel: Schneewittchen


Autor(en)/Verfasser:
Die Bräder Grimm


(korrekter Link)




Text





Wenn ein Werk älter als 70 Jahre ist, dann ist meist nicht mal ein Link notwendig. Allerdings ist die Linksetzung (aber nur die korrekte Linksetzung) zur Kontrolle immer besser, da wir sonst vorsichtshalber Sachen deaktivieren.